Rund um die Uhr per WhatsApp erreichbar. Es antwortet Hannah, kein Callcenter.

Schaden melden

Sie müssen jetzt kein Formular perfekt ausfüllen und keine Vertragsnummer suchen. Eine kurze Nachricht reicht. Die Meldung an den Versicherer, das Nachfassen und die Prüfung der Regulierung übernehme ich.

Zuerst: Gefahr abwenden, dann melden Bei akuter Gefahr, bei verletzten Personen oder bei einem Verkehrsunfall wählen Sie bitte zuerst die 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr beziehungsweise die 110 für die Polizei. Sichern Sie die Unfallstelle, schalten Sie das Warnblinklicht ein, stellen Sie das Warndreieck auf und bringen Sie sich und andere aus dem Gefahrenbereich. Erst wenn alle in Sicherheit sind, geht es um die Schadenmeldung. Sie hat so lange Zeit.

Der direkte Draht

Melden Sie sich bei mir, nicht bei einer Hotline.

Sie brauchen keine Schadennummer, kein Aktenzeichen und keine fertige Aufstellung. Sagen Sie mir in ein bis zwei Sätzen, was passiert ist, alles Weitere sortieren wir gemeinsam.

Wenn Sie lieber etwas zum Ausfüllen haben Weiter unten finden Sie einen kurzen, geführten Schadendialog. Er dauert etwa zwei Minuten, sammelt genau die Angaben, die ich für die Erstmeldung brauche, und übergibt sie am Ende an WhatsApp oder Ihr E-Mail-Programm. Direkt zum Schadendialog.

Maklerbetreuung im Schadenfall

Ab jetzt läuft die Arbeit über mich.

Eine Schadenmeldung ist der Moment, in dem sich zeigt, wofür eine Maklerin da ist. Ich bin nicht die Vermittlerin, die den Vertrag verkauft hat und danach verschwindet. Im Schadenfall vertrete ich Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer.

  • Meldung an den Versicherer

    Ich setze die Schadenmeldung auf, im richtigen Format und über den richtigen Kanal. Sie müssen keine Formulare des Versicherers ausfüllen und keine Fristen im Blick behalten.

  • Kommunikation und Nachfassen

    Rückfragen des Sachbearbeiters laufen über mich. Wenn sich nichts bewegt, hake ich nach, Sie hängen nicht in einer Warteschleife und müssen niemandem hinterhertelefonieren.

  • Prüfung der Regulierung

    Ich lese die Abrechnung gegen das Bedingungswerk: Ist die Selbstbeteiligung korrekt angesetzt, wurde der Zeitwert statt des Neuwerts gerechnet, greift eine Unterversicherung, fehlen Positionen?

  • Ihre Interessen vertreten

    Als Maklerin bin ich rechtlich in Ihrem Auftrag tätig, nicht im Auftrag des Versicherers. Das ist im Schadenfall kein Werbesatz, sondern der entscheidende Unterschied zur Vertreterberatung.

  • Bei Kürzung oder Ablehnung

    Ich fordere eine schriftliche Begründung mit Verweis auf die konkrete Klausel, widerspreche, wo es angezeigt ist, und begleite Sie bis zum Ombudsmann für Versicherungen, wenn es nötig wird.

  • Erreichbar, solange es läuft

    Ein Schaden ist mit der Meldung nicht erledigt. Sie haben bis zur Auszahlung dieselbe Ansprechpartnerin, kein Ticketsystem, keine wechselnden Zuständigkeiten.

Was ich brauche

Je Schadenart ein kurzer Satz an Angaben.

Die folgenden Listen sind kein Pflichtprogramm für den ersten Kontakt. Sie zeigen, worauf es später ankommt. Damit Sie jetzt die richtigen Fotos machen und die richtigen Belege beiseitelegen. Fehlendes reichen wir jederzeit nach.

Diese Angaben brauche ich bei jedem Schaden

  • Ihr Name und eine Rückrufnummer, unter der ich Sie kurzfristig erreiche.
  • Welcher Vertrag betroffen ist, Versicherer und Vertragsnummer, falls Sie sie zur Hand haben. Wenn nicht, finde ich das heraus.
  • Datum und, wenn bekannt, Uhrzeit des Ereignisses.
  • Ort des Ereignisses, bei Sachschäden mit vollständiger Anschrift.
  • Der Hergang in Ihren eigenen Worten, sachlich, ohne Bewertung, ohne Vermutungen.
  • Fotos, falls vorhanden. Lieber zu viele als zu wenige.
  • Die Bankverbindung, auf die eine Erstattung gehen soll. Die brauche ich erst später, nicht im ersten Schritt.

Kfz-Schaden

Unfall, Wildschaden, Glasbruch, Diebstahl oder Sturmschaden am Fahrzeug.

  • Kennzeichen sowie Versicherungsschein- oder Vertragsnummer.
  • Datum, Uhrzeit und genauer Unfallort, gern mit einer kurzen Skizze.
  • Beim Unfallgegner: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherer.
  • Namen und Kontaktdaten von Zeugen, das Aktenzeichen der Polizei, falls aufgenommen.
  • Fotos: Gesamtsituation, beide Fahrzeuge, jede Schadenstelle einzeln, Straßenverlauf und Spuren.
  • Kostenvoranschlag oder Gutachten, sobald es vorliegt.

Bei Wildunfall gehört die Wildschadenbescheinigung dazu, bei Diebstahl die polizeiliche Anzeige sowie alle Schlüssel und Fahrzeugpapiere. Wer die Werkstatt beauftragt und ob ein Gutachter eingeschaltet wird, klären wir vorher, nicht danach.

Tierkrankheit oder Operation

Behandlung, Diagnostik oder ein operativer Eingriff bei Hund, Katze oder einem anderen versicherten Tier.

  • Name, Art und Geburtsdatum des Tieres, Chipnummer falls vorhanden.
  • Vertragsnummer der Tierkrankenversicherung.
  • Diagnose, Behandlungsdatum und seit wann die Beschwerden bestehen.
  • Tierarztrechnung vollständig, alle Seiten, als Foto oder Scan gut lesbar.
  • Behandlungsbericht oder Befund der Praxis beziehungsweise Klinik.
  • Die Angabe, ob Sie die Rechnung schon bezahlt haben oder ob sie noch offen ist.

Steht eine Operation erst an, melden Sie sich bitte vorher mit dem Kostenvoranschlag. Viele Tarife sehen eine Leistungszusage vor dem Eingriff vor. Das nimmt die Unsicherheit heraus, ob und in welcher Höhe erstattet wird.

Sachschaden

Hausrat, Wohngebäude und Elementar: Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer, Einbruch oder Vandalismus.

  • Vertragsnummer und vollständige Anschrift des Schadenorts.
  • Datum, Uhrzeit und die Ursache, soweit sie erkennbar ist.
  • Liste der beschädigten oder entwendeten Sachen mit Anschaffungsjahr und ungefährem Wert.
  • Fotos des Schadenbildes, aufgenommen vor dem Aufräumen und Trocknen.
  • Kaufbelege, Rechnungen oder Kontoauszüge zu den betroffenen Gegenständen, soweit vorhanden.
  • Bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus: polizeiliche Anzeige mit Aktenzeichen.

Notmaßnahmen wie Wasser abstellen, Trocknung oder Notverschluss dürfen und sollen Sie sofort veranlassen; die Belege dafür heben Sie bitte auf. Eine endgültige Reparatur oder Entsorgung bitte erst nach Abstimmung mit dem Versicherer.

Haftpflichtschaden

Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied haben einem Dritten einen Schaden zugefügt, oder jemand macht das geltend.

  • Vertragsnummer und Datum des Ereignisses.
  • Was genau passiert ist, wo und wie, nüchtern geschildert, ohne Bewertung.
  • Name und Anschrift der geschädigten Person, gegebenenfalls deren Versicherer.
  • Beschreibung und Fotos des beschädigten Gegenstands, Alter und ungefährer Wert.
  • Jedes Forderungsschreiben, jede Rechnung und jeden Kostenvoranschlag der Gegenseite, unbeantwortet und unbezahlt an mich weiterleiten.
  • Namen von Zeugen, falls jemand dabei war.

Die Haftpflichtversicherung prüft auch, ob Sie überhaupt haften, und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Genau deshalb sollten Sie nichts anerkennen und nichts selbst bezahlen, bevor der Versicherer geprüft hat.

Gewerblicher Schaden

Betriebshaftpflicht, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung, Rechtsschutz oder ein Cybervorfall im Unternehmen.

  • Firmierung, Vertragsnummer und die betroffene Sparte.
  • Datum, Ort und Hergang sowie die Person im Haus, mit der ich Rückfragen klären kann.
  • Betroffene Betriebsteile, Anlagen, Waren oder Daten.
  • Bisher bezifferbare Schadenhöhe und die Auswirkung auf den laufenden Betrieb.
  • Anspruchsschreiben von Kunden, Lieferanten oder Dritten, unbeantwortet weiterleiten.
  • Fotos, Inventar- und Bestandslisten, bei Ertragsausfall zusätzlich Auswertungen aus der Buchhaltung.

Bei einem Cybervorfall gilt eine eigene Reihenfolge: Zuerst die Notfallnummer des Cyberversicherers, dann die betroffenen Systeme vom Netz, dann die Meldung. Halten Sie fest, wann der Vorfall entdeckt wurde und welche Maßnahmen bereits liefen. Datenschutzrechtliche Meldepflichten können zusätzlich und sehr kurzfristig greifen.

Wenn der Vertrag noch nicht über mich läuft Gegenüber dem Versicherer auftreten kann ich erst, wenn für den betroffenen Vertrag eine Maklervollmacht vorliegt. Das ist eine Unterschrift und in wenigen Minuten erledigt, auch mitten im Schadenfall. Einordnen, was jetzt zu tun ist, kann ich auch ohne Vollmacht, melden Sie sich in jedem Fall.

In den ersten Stunden

Was jetzt hilft und was Sie teuer zu stehen kommen kann.

Die meisten Probleme bei der Regulierung entstehen nicht im Schaden selbst, sondern in den Stunden danach: Beweise sind weg, es wurde schon repariert, oder es wurde etwas zugesagt, das niemand hätte zusagen dürfen.

Jetzt tun

  • Menschen zuerst. Verletzte versorgen, Unfallstelle sichern, bei Bedarf 112 oder 110 wählen. Alles andere kommt danach.
  • Den Schaden begrenzen. Wasser abstellen, Strom aus, Fenster provisorisch verschließen. Diese Schadenminderung ist eine echte Obliegenheit aus dem Vertrag, kein freiwilliger Zusatz.
  • Fotografieren, bevor aufgeräumt wird. Erst Übersichtsaufnahmen, dann Details, dann Seriennummern und Typenschilder. Lieber dreißig Fotos zu viel als drei zu wenig.
  • Zeugen notieren. Name und Telefonnummer reichen. Nach ein paar Tagen ist niemand mehr auffindbar.
  • Belege sammeln. Rechnungen, Kostenvoranschläge, Kaufbelege, Quittungen für Notmaßnahmen, alles in einen Ordner oder ein Fotoalbum auf dem Handy.
  • Anzeige erstatten, wo sie hingehört: bei Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Fahrerflucht und in der Regel auch beim Wildunfall.
  • Mir Bescheid geben, auch wenn noch längst nicht alles geklärt ist. Fristen laufen ab dem Ereignis, nicht ab dem Moment, in dem Sie alle Unterlagen beisammen haben.

Jetzt besser lassen

  • Kein Schuldanerkenntnis. Kein „das war mein Fehler", kein „das zahle ich Ihnen". Ob Sie haften, prüft der Versicherer, eine vorschnelle Erklärung kann Ihnen den Schutz erschweren.
  • Nicht sofort reparieren lassen. Endgültige Reparaturen erst nach Abstimmung. Wer den Zustand beseitigt, bevor er dokumentiert ist, nimmt sich den Nachweis.
  • Nichts wegwerfen. Beschädigte Sachen, Bruchstücke, das defekte Teil, der durchnässte Teppich: Alles bleibt, bis der Versicherer entschieden hat.
  • Keine Rechnung der Gegenseite bezahlen. Bei Haftpflichtschäden zahlt der Versicherer oder wehrt ab. Was Sie selbst überweisen, bekommen Sie im Zweifel nicht ersetzt.
  • Nicht auf Vollständigkeit warten. Eine Meldung ohne Gutachten ist besser als eine perfekte Meldung nach Fristablauf. Unterlagen reichen wir nach.
  • Keine Erklärungen an den Versicherer der Gegenseite, bevor wir gesprochen haben. Auch nicht am Telefon, auch nicht „nur kurz zum Hergang".
  • Nichts ausschmücken. Weder den Schaden größer machen noch Details weglassen. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz für den gesamten Fall kosten. Das ist es nie wert.

Unsicher, ob etwas davon auf Sie zutrifft? Dann fragen Sie lieber einmal zu viel. Eine kurze Nachricht kostet Sie zwei Minuten und mich einen Blick in Ihr Bedingungswerk.

Nach Ihrer Meldung

Damit Sie wissen, was als Nächstes passiert.

Wie lange ein Schaden dauert, hängt von Sparte, Versicherer und Umfang ab, seriöse Zusagen dazu gibt es vorab nicht. Was ich Ihnen zusagen kann: Sie erfahren an jedem Punkt, wo der Vorgang gerade steht.

  1. 01

    Sie melden sich: in beliebiger Form

    WhatsApp, Anruf, E-Mail oder der Schadendialog auf dieser Seite. Ich bestätige Ihnen den Eingang und sage Ihnen konkret, was für die Erstmeldung noch fehlt. Kein Rätselraten, keine offene Liste.

  2. 02

    Ich melde den Schaden beim Versicherer an

    Fristwahrend und im Format, das die Gesellschaft erwartet. Sie bekommen von mir die Schadennummer und den Namen des zuständigen Bereichs, falls Sie doch einmal selbst etwas nachreichen möchten.

  3. 03

    Der Versicherer prüft, ich halte den Kontakt

    Je nach Schadenhöhe schaltet der Versicherer einen Gutachter oder Sachverständigen ein. Ich sage Ihnen vorher, wer sich meldet und worauf es bei diesem Termin ankommt. Rückfragen laufen über mich, nicht über Sie.

  4. 04

    Regulierung und Auszahlung

    Kommt die Abrechnung, lese ich sie gegen die Bedingungen: Selbstbeteiligung, Zeitwert oder Neuwert, Unterversicherung, vergessene Positionen. Stimmt alles, geht das Geld auf Ihr Konto und Sie bekommen von mir eine kurze Einordnung dazu.

  5. 05

    Wenn gekürzt oder abgelehnt wird

    Dann fordere ich die schriftliche Begründung mit Verweis auf die konkrete Klausel an und widerspreche, wo es angezeigt ist. Bleibt es dabei, steht der Ombudsmann für Versicherungen als kostenloses Schlichtungsverfahren offen, und danach der Rechtsweg. Sie gehen diesen Weg nicht allein.

Häufige Fragen

Was im Schadenfall am häufigsten gefragt wird.

Schadenmeldung

Vier kurze Schritte: mehr brauche ich für den Anfang nicht.

Fotos, Rechnungen und Gutachten müssen Sie hier nicht hochladen. Sie können sie direkt im Anschluss per WhatsApp nachreichen, sobald ich mich bei Ihnen gemeldet habe.

Fotos und Dokumente Bitte laden Sie hier nichts hoch. Dieses Formular überträgt keine Dateien. Sobald Ihre Meldung bei mir ist, schicken Sie Fotos, Rechnungen, Gutachten oder das Anspruchsschreiben der Gegenseite einfach per WhatsApp hinterher. Das ist der schnellste und für Sie unkomplizierteste Weg.

Lieber sprechen

Sie müssen das nicht allein sortieren.

Wenn Ihnen gerade nicht nach Formular ist: Schreiben oder rufen Sie einfach an. Ein bis zwei Sätze genügen, den Rest frage ich ab.

Schaden per WhatsApp melden 0176 43235526

Ein Satz genügt. Es antwortet Hannah persönlich, kein Callcenter.

Die Wosnitza Versicherungsmakler UG ist in Gründung. Die Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung ist beantragt und noch nicht erteilt. Bis zur Erteilung finden Sie hier Wissen und Orientierung, aber keine Beratung und keine Vermittlung.

Frag mich etwas