Beitrag 01 · Grundlagen
Makler oder Vertreter: der Unterschied, den kaum jemand kennt.
Beide sitzen dir gegenüber, beide reden über Versicherungen, beide stellen dir keine Rechnung. Trotzdem hängt an diesem einen Unterschied, wie viel Markt du zu sehen bekommst, und wem der Mensch verpflichtet ist, der dir etwas empfiehlt.
Zwei Berufe, ein Gesetz, ein entscheidender Satz
Das Versicherungsvertragsgesetz trennt die beiden Rollen klar. Nach § 59 VVG ist Versicherungsvertreter, wer von einem Versicherer damit betraut ist, Verträge zu vermitteln oder abzuschließen. Versicherungsmakler ist dagegen, wer die Vermittlung für den Auftraggeber übernimmt, also für dich, , ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein.
Der Unterschied klingt formal, ist aber der Kern der Sache: Ein Vertreter arbeitet im Lager des Versicherers. Eine Maklerin arbeitet in deinem. Die Rechtsprechung beschreibt den Makler deshalb als treuhänderischen Sachwalter seines Kunden. Das ist keine Marketingfloskel, sondern der Grund, warum für beide Berufe unterschiedliche Pflichten gelten.
Was daraus für die Beratung folgt
Als Maklerin muss ich meinem Rat eine hinreichende Zahl der am Markt angebotenen Verträge und Versicherer zugrunde legen (§ 60 VVG) und den Rat begründen. Ich muss dich nach deinen Wünschen und Bedürfnissen befragen, beraten und das Ganze dokumentieren (§ 61 VVG). Und wenn ich dabei Fehler mache, hafte ich dafür (§ 63 VVG), abgesichert über eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht.
Ein Vertreter berät ebenfalls und dokumentiert ebenfalls. Nur kann er die Marktbreite gar nicht liefern, weil sein Sortiment an einem Haus endet. Selbst der beste Vertreter der besten Gesellschaft kann dir nicht sagen: „In deinem Fall ist ein anderer Anbieter die bessere Wahl." Das ist keine Frage des Charakters, sondern der Konstruktion.
Wer bezahlt das eigentlich?
Beide werden über den Beitrag vergütet. Beim Makler heißt das Courtage, beim Vertreter Provision. In beiden Fällen ist der Betrag bereits im Beitrag des Versicherers einkalkuliert. Dein Beitrag wird nicht teurer, weil du über eine Maklerin abschließt. Und auch der Direktabschluss ist nicht „vertriebskostenfrei": Dort stecken die Kosten eben in Werbung, Callcenter und Eigenvertrieb.
Der Unterschied liegt also nicht im Preis. Er liegt darin, wie viel Markt du für dasselbe Geld bekommst.
Was eine Maklerin schuldet
- Vergleich einer hinreichenden Zahl von Versicherern am Markt.
- Begründung, warum genau dieser Tarif empfohlen wird.
- Dokumentation der Beratung, schriftlich und nachlesbar.
- Haftung für Fehler, abgesichert über eine Pflichtversicherung.
- Interessenvertretung auch nach dem Abschluss, im Schadenfall.
Was ein gebundener Vertrieb nicht kann
- Tarife anbieten, die nicht aus dem eigenen Haus stammen.
- Dir sagen, dass ein Wettbewerber die bessere Lösung hätte.
- Im Schadenfall gegen den eigenen Auftraggeber argumentieren.
- Dich weiter betreuen, wenn du den Anbieter wechselst.
- Einen echten Marktvergleich als Pflicht erfüllen. Er schuldet ihn nicht.
Wie du in zwei Minuten erkennst, mit wem du sprichst
Jeder Vermittler muss dir beim ersten Geschäftskontakt eine Erstinformation aushändigen. Darin steht, ob er als Makler oder als Vertreter tätig ist, welche Erlaubnis nach § 34d GewO er hat und unter welcher Registernummer er im Vermittlerregister eingetragen ist. Dieses Register ist öffentlich, du kannst dort nachsehen, ob die Angaben stimmen.
Ein weiteres Indiz: Wer ausschließlich Produkte einer einzigen Marke zeigt, ist in aller Regel gebunden. Ein gebundener Vertreter kann sogar ganz ohne eigene Erlaubnis arbeiten, weil der Versicherer die Haftung für ihn übernimmt.
Und was ist mit Vergleichsportalen?
Vergleichsportale sind praktisch für einen ersten Eindruck, aber sie bilden nicht den gesamten Markt ab. Sie zeigen die Anbieter, mit denen sie kooperieren. Sortiert wird meist nach Preis, und der Preis ist bei Versicherungen die am wenigsten aussagekräftige Größe. Zwei Tarife mit identischem Beitrag können sich in Deckungssumme, Ausschlüssen, Wartezeiten und Kündigungsregeln fundamental unterscheiden. Ein Portal beantwortet die Frage „Was kostet es?". Es beantwortet nicht die Frage „Was passiert, wenn?".
Dazu kommt: Nach dem Abschluss bist du beim Portal ein Vorgang, keine Person. Im Schadenfall stehst du mit dem Versicherer allein.
Fazit
Wenn dich jemand berät, lohnt sich eine einzige Frage: In wessen Auftrag arbeiten Sie? Die Antwort erklärt fast alles, was danach kommt, warum bestimmte Produkte vorkommen und andere nicht, warum manche Nachteile nicht erwähnt werden und wer im Ernstfall neben dir steht. Beides ist legitim. Aber du solltest wissen, welches von beidem du gerade bekommst.